Psychotherapie gemäss ärztlicher Anordnung
18/10/2024
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Psychotherapie gemäss ärztlicher Anordnungen für maximal 30 Sitzungen
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt im Interesse seiner Patientin oder seines Patienten die 1. und die 2. Anordnung für Psychotherapie aus. Beide Anordnungen umfassen je 15 Therapiesitzungen. Für die anschliessende Weiterführung der Psychotherapie ist das Einverständniss einer psychiatrischen Fachperson notwendig.
Ich habe mich dazu entschieden, dass die therapeutische Behandlung bei mir, die 30 Sitzungen nicht übersteigt. Sind weitere Sitzungen nötig, muss rechtzeitig eine medizinische Fachperson im Bereich Psychiatrie aufgesucht werden.
Ausnahme: Klienten und Klientinnen welche bereits in psychiatrischer Behandlung sind.