Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie ab Juli 2022
Grundversicherung
Seit dem 1.7.2022 werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von der Grundversicherung übernommen, sofern sie auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes angeordnet wird. Wie bei anderen Leistungen der Krankenkasse sind die Klientinnen und Klienten für die Übernahme der Franchise und des Selbstbehaltes verantwortlich.
Achtung!
Für HMO Versicherte stellt der Hausarzt eine Überweisung aus, welche direkt an die Krankenkasse geht. Die entsprechende Anordnung geht an die behandelne Psychotherapeutin.
Die Abrechnung erfolgt in meinem Fall über die Ärztekasse.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Rubrik FINANZIERUNG.
Formular für die Anordnung durch die zuständige Ärztin oder den zuständigen Arzt:
Zusatzversicherung
Mit dem Wechsel zum Anordnungsmodell gestalten viele Versicherer die psychologischen Leistungen in ihren Zusatzversicherungen neu. Die FSP (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen) hat den Leistungskatalog erarbeitet. Es geht dabei um psychologische Dienstleistungen und nicht um Psychotherapie!